Antrag um Auszahlung Bücherscheck – nur für 3., 4. und 5. Klassen!

BuchBücherscheck – nur für 3., 4. und 5. Klassen!

Die Erziehungsberechtigten bzw. die/der volljährige Schülerin/Schüler erhalten für den Ankauf der Bücher und/oder des didaktischen Materials einen Betrag von 150,00 Euro (Quote betreffend die Schülerinnen/ Schüler der Oberschule) rückerstattet. Die Schulverwaltung wird die Auszahlung nach Vorlage der entsprechenden Ausgabenbelege mittels Banküberweisung durchführen.

Folgende Ankäufe sind möglich: Schulbücher (entsprechend dem Lehrplan der Schule), didaktisches Material (Schreibmaterial, technische Hilfsmittel, informationstechnisches Material, wie z. B. Personal Computer, E-books, Net-books, Tablet PCs oder Notebooks), Spezialkleidung für Werkstätten und Labors. Die gültigen Ausgabenbelege (Rechnung, Steuerbeleg, Quittung/Zahlungsbestätigung) – mit Angabe der angekauften Schulbücher und/oder Schulwaren, des Preises, mit dem Namen und der Unterschrift der/des Käuferin/Käufers (bei Quittungen/Zahlungsbestätigungen – betreffend den Ankauf von gebrauchten Schulbüchern/Schulwaren – müssen auch Name und die Unterschrift der/des Verkäuferin/Verkäufers ersichtlich sein), der Steuernummer (nur bei Rechnungen) – sind diesem Ansuchen um Ausgabenrückerstattung beizulegen.

Wir ersuchen Sie, dieses Formblatt ausgefüllt und unterschrieben, samt Ausgabenbelegen, im ‚Büro 3’ der Schule abzugeben, damit die entsprechende Banküberweisung vorgenommen werden kann.
Volljährige Schülerinnen und Schüler geben ihr Bankkonto an, minderjährige Schülerinnen und Schüler das Bankkonto eines Erziehungsberechtigten.

1. Abgabetermin: Freitag, 30. Oktober 2020
2. Abgabetermin: Freitag, 12. Februar 2021