Vogelstimmen erkennen lernen

Wer lernen möchte, welche Vögel in der Früh zu hören sind, wie sie aussehen, was sie so machen und wie man sie an ihrer Stimme erkennen kann, ist herzlich eingeladen mitzugehen: jeweils ab 15.3. immer am Mittwoch um 6:30 (ja, so früh, denn später singen sie nicht mehr, außerdem ist ja frühling) im Park von Martinsbrunn, das ist am Ende der Karl-Wolf-Straße (stadtauswärts) und dann noch 200m die Laurinstraße rechts hinauf. Der 3er-Bus fährt etwa um diese Zeit dort hin und es gibt später Linienbusse zur Schule zurück. Schüler, Lehrer, Eltern etc: Es sind alle willkommen. Kontakt: Thomas Spitaler, spitho@rgtfo-met.it

 

 

 

 

 

 

 

Eher im Gebüsch versteckt, aber mit ihrem perlenden Gesang weit zu hören ist die Mönchsgrasmücke (Bild 1 von links). Die Wacholderdrossel werden wir häufig zu sehen und noch häufiger zu hören bekommen (Bild 2). Der Wendehals hat eine sehr einprägsame Stimme, aber trotzdem kennt fast niemand diesen Spechtvogel (Bild rechts).

Wie die Gerüche unser Gehirn steuern - „Science Night“ mit Prof. Johannes Frasnelli

Liebe geht durch die Nase, wenn auch unbewusst.
Johannes Frasnelli forscht darüber. Der gebürtige Algunder hat sich ganz den Gerüchen verschrieben. Am Donnerstag Abend erzählte er auf der traditionellen „Science Night“ des Realgymnasiums und der TFO Meran im Algunder Vereinshaus von chemischen Signalstoffen, die nicht nur in der Tierwelt eine große Rolle spielen. Ein Gespräch mit dem Ex-RGler.

Nach der Matura am Realgymnasium Meran haben Sie sich für ein Studium der Medizin in Wien entschieden. Bereits in Ihrer Abschlussarbeit befassten Sie sich mit Gerüchen. Wie kamen Sie auf dieses spezielle Thema?

Johannes Frasnelli: Obwohl mich der Geruchsinn immer schon interessiert hat – ich habe immer gerne gegessen und getrunken – war das ein Zufall. Auf der Homepage der HNO-Klinik der Universität Wien bin ich als junger Student auf eine Anzeige gestossen, dass ein Proband für eine Doktorarbeit zum Thema Riechen gesucht wird. Ich habe...

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Duo Black & White überzeugt Jury

Am Freitag, 10.03.17 hat das Duo Black &White (Flora Stecher Alonso und Laurin Wenter, beide 2C) in Wattens beim Musikwettbewerb Prima la Musica einen hervorragenden 1. Platz mit Auszeichnung erspielt und darf nun Ende Mai Südrirol beim Bundeswettbewerb in St. Pölten vertreten. Herzlichen Glückwunsch den jungen Piansten und alles Gute!

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Kriterien und Modalitäten

Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler RG und TFO Meran

Der Schulrat der Schule ‚Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran’ hat ab dem Haushaltsjahr 2007 einen Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler eingerichtet. Der Sonderfonds wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Haushaltsvoranschlages festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Betrag in Höhe von 2.000,00 € bereitgestellt.

Der Sonderfonds steht den bedürftigen Schülerinnen/Schüler zur Verfügung und sieht vor:

  • eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. 150,00 € für Schülerinnen/Schüler der ersten und zweiten Klassen und max. 350,00 € für Schülerinnen/Schüler der 3., 4. und 5. Klassen);

  • den Erlass des schulinternen Schülerbeitrages in Höhe von 36,00 € (1. bis 5. Klassen);

Die Gesuche um Gewährung des Fonds müssen innerhalb 30. November und 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.

Eine Kommission bestehend aus dem Direktor, dem Direktorstellvertreter, der Schulsekretärin, einer Vertreterin/eines Vertreters der Eltern und einer Vertreterin/eines Vertreters der Schülerinnen/Schüler im Schulrat wird die Gesuche überprüfen und die Zuteilung vornehmen. Die Verrechnung erfolgt mittels Banküberweisung.

Kriterien für die Zuweisung:

  • Einkommensgrenzen laut geltenden Bestimmungen

  • Soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankungen und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation)

Meran, 20.09.2014

Gewährungsakte

Performance

  1. Performance-Plan
    Siehe das Leitbild im/und das Schulprogramm der Schule auf der Webseite der Schule
  2. Bericht zur Performance: "In Bearbeitung"

  3. Gesamtbetrag der Prämien

  4. Daten zu den Prämien

  5. Wohlbefinden am Arbeitsplatz
    Die Schule wird selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.

Politisch-administrative Organe

„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

 

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

  • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

  • Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

  • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch

  • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

  • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

 

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

  • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.

  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

  • Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

  • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

  • Gründung von Stiftungen,

  • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

  • dingliche Rechte über Immobilien,

  • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

  • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

  • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter

Organisationsbefugnisse, Konzessionsbefugnisse, Bescheinigungsbefugnisse, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln.

Ausschreibung des Barbetriebes an der Schule: freihändige Vergabe entsprechend den vorgeschriebenen Bedingungen

Alternativangebot zum Religionsunterricht: einfache Mitteilung Schule - Familien falls das Alternativangebot nicht in Anspruch genommen wird; die Familien werden von der Schule diesbezüglich kontaktiert

Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern: die Familien werden bei Schuljahresbeginn informiert; es genügen formlose Anträge mit Beilage der Steuererklärung(en) an die Direktion; die zuständige Kommission behandelt die Anträge.

Schülerfotos

Hier finden Sie die Klassenfotos zum Download.

2023/24

  • Klasse 1A
      1A
  • Klasse 1B
      1B
  • Klasse 1DNW
      1DNW
  • Klasse 2A
      2A
  • Klasse 2B
      2B
  • Klasse 2C
      2C
  • Klasse 2DNW
      2DNW
  • Klasse 3A
      3A
  • Klasse 3B
      3B
  • Klasse 3DNW
      3DNW
  • Klasse 4A
      4A
  • Klasse 4C
      4C
  • Klasse 4DNW-F
      4DNW-F
  • Klasse 5A
      5A
  • Klasse 5B
      5B
  • Klasse 5C
      5C
  • Klasse 5DNW-F
      5DNW-F

2022/23

2019/20

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