Aufholkurse

Untenstehend finden Sie die Aufstellung der Aufholkurse für das RG und die TFO.

Die Aufholkurse und die anschließende Überprüfung sind im Schulprogramm verankert.

Aufholen und Überprüfung von Lernlücken (laut MD Nr. 80/2007)

Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu überprüfen sind, sowie die Art der Überprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen schriftlich informiert.
Aufholmaßnahmen werden vorwiegend im Regelunterricht durch Differenzierung und individuelle Betreuung gesetzt. Falls die Bildungslücken nur auf mangelndem Einsatz beruhen, sind die Schüler/innen verpflichtet diese unter Anleitung der Fachlehrperson eigenständig zu beheben. Daneben werden strukturierte Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird auch vom Umfang der aufzuholenden Lernlücken bestimmt. In diesem Rahmen können auch erweiterte Lernformen, E-Learning und Arbeit in Labors in das Angebot aufgenommen oder im Netzwerk mit anderen Schulen und/oder mit externen Experten Angebote erstellt werden. Der Klassenrat bestimmt, wer diese Angebote nutzen muss. Von dieser Verpflichtung kann der/die Schüler/in nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern befreit werden. Für die Teilnahme an den angebotenen „Sommeraufholkursen“ ist jedoch die Anmeldung von Seiten der Eltern erforderlich.
Die Aufhol- und Stützmaßnahmen finden in der Regel im Februar und März und ab Unterrichtsende bis Ende Juni statt und können auch Klassen übergreifend angeboten werden. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation der Kurse nach Rücksprache mit den Fachgruppen und im Rahmen der Ressourcen.
Die Überprüfung der Lernlücken im ersten Bewertungsabschnitt findet innerhalb April statt. Am Ende der Aufholkurse im Juni können Leistungserhebungen erfolgen. Diese werden wie auch die Mitarbeit und der Lerneinsatz bei der Schlussbewertung berücksichtigt.
... Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern mitgeteilt. (https://dreijahresplan.rg-me.it/dreijahresplan/?q=dreijahresplan_teilA_bewertungskriterien (Auszug))

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