Transparente Verwaltung

Kontrollorgan

Ernennung des Kontrollorgans:  Dekret

 

Privacy

Documento di applicazione del regolamento europeo in materia di protezione dei dati personali

 

Allgemeine Bestimmungen

  1. Programm für Transparenz und Integrität: "Genehmigt mit Beschluss des Schulrates vom 02.12.2013, Nr. 14" -
    Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm.

  2. Allgemeine Bestimmungen und Rechtsquellen

  3. BUDGET 2019-20-21

  4. JAHRESABSCHLUSS 2018

 

Akte

  1. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Organisation

  1. Politisch-administrative Organe

  2. Gliederung der Ämter

  3. Telefon und elektronische Post:

    Telefonnummern: 0039 0473 203151 (RG), 0039 0473 200489 (TFO)

    E-Mail-Adresse: os-rg-tfo.meran@schule.suedtirol.it

    PEC-Adresse: rg.meran@pec.prov.bz.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit: wird auf dem Landesportal veröffentlicht

Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule
Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen)
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte

Performance

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Maßnahmen

Ausschreibungen und Verträge

Daten Schulsekretärin

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Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Immobilien und Vermögensverwaltung

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Zahlungen der Verwaltung

Weitere Inhalte

 

Bilanzen

Budget

BUDGET 2019-20-21

Jahresabschluss

Jahresabschlussrechnung 2018

Übersicht-JAB-2015

Begleitbericht-JAB 2015

Verwaltungsüberschuss-2015-OBU

Jahresabschlussrechnung 2016

Jahresabschlussrechnung 2017

 

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen:

"In Bearbeitung".

Immobilien und Vermögensverwaltung

Das Schulgebäude ist im Eigentum des Landes.

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

  • - nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule:
  • - Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:

Kennzahlen Abwesenheiten

Lehrpersonen:

März-April-Mai 2019 1,17%
 

Verwaltung:

März-April-Mai 2019   7,08%

 

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Dienstleistungsgrundsätze (sind im Schulprogramm ersichtlich)

Kosten

"In Bearbeitung"

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung

 

Zahlungen der Verwaltung

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Indikator zum Zahlungsverhalten 1.1.2018-31.12.2018 : in Bearbeitung

Ankauf von Gütern: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten

Dienstleistungen und Lieferungen: die gesetzlich vorgesehene bzw. vereinbarte Zahlungsfrist wurde eingehalten

In zahlreichen Fällen wurde vor der Zahlungsfälligkeit bezahlt: ca. 50 %

IBAN und elektronische Zahlungen

IBAN IT02N0604511619000000004109

VOM AUSLAND

BIC/SWIFT CRBZIT2B107

Weitere Inhalte

„Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

 

 

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Anzahl der Schulstellen: 1
Anzahl der Klassen: 39
Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 408 (RG); 322 (TFO)
Anzahl der Lehrpersonen: 98
Anzahl der Mitarbeiter der Verwaltung: 26

Verfahrensarten

Monitoring der Verfahrenszeiten

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.

In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Schulsekretariat, Direktor: 0473203151; os-rg-tfo.meran@schule.suedtirol.it

Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank.

Allgemeine Bestimmungen und Rechtsquellen

1. allgemeine Rechtsbestimmungen: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp 
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp 
3. Verhaltenskodizes: allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft  http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf 
eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“ 
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal:: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp)
4. Leitbild, Schulprogramm und die interne Schulordnung

 

 

Gliederung der Ämter

1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:

„Die Oberschule ‚Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran’ hat ihren Sitz in der Karl-Wolf-Straße 36. Im Schuljahr 2018/19 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 98 Lehrpersonen und 26 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: (siehe Investitions- und Finanzbudget 2019-2020-2021 in Ausarbeitung)

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

 

2. Graphische Darstellung der Organisation der Schule: Organigramm

 

 

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Schulsekretärin

http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/

Führungskräfte

Direktor Alois Heinrich Weis
Beauftragt mit Dekret des Schulamtsleiters Nr. 17354/2018
Lebenslauf: (Europass)
Gehalt:  die Daten sind in der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes unter Personal / Verzeichnis der Schulführungskräfte ersichtlich: http://www.provinz.bz.it/personal/download/Schulfuehrungskraefte_dirigenti_scolastici_01102013.pdf

Organisatorische Positionen

  • Schulstellenleiter: Josef Prantl
  • Stellvertretende Schulführungskraft: Josef Prantl

Stellenplan

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

Alle drei Monate sind die Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten zu veröffentlichen. Das Rundschreiben Nr. 3/2009 des Ministeriums für Öffentliche Verwaltung gibt Aufschluss über die Veröffentlichungspflicht zu den Abwesenheiten des Personals: “I dati mensili relativi alle percentuali di assenza del personale, sono individuati rapportando il numero dei giorni di assenza complessivi al numero dei giorni lavorativi di riferimento. Nel computo delle assenze dovranno essere calcolati insieme, in modo indifferenziato, tutti i giorni di mancata presenza lavorativa, a qualsiasi titolo verificatasi (malattia, ferie, permessi, aspettativa, congedo obbligatorio, ecc.), del personale dell'ufficio od unità organizzativa (compreso il dirigente).”

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Autorisierte Aufträge für das Schuljahr 2015-16 mit Angaben zu den Zulagen:

  • Schulstellenleiter - Josef Prantl (1.575,00 €)
  • Koordinator für das Schulprogramm RG – Marco Dalbosco (1.100,00 €)
  • Koordinator für das Schulprogramm TFO – Nicola Randazzo (1.100,00 €)
  • Koordinator D1 RG Sonja Reinstadler (880,00 €)
  • Koordinator D1 RG Iris Gilg (330,00 €
  • Koordinator D1 TFO Peter Oberhofer (1.100,00 €)
  • Koordinator D1 TFO Bereich 1 Ewald Kontschieder (660,00 €)
  • Koordinator A2 und C2 Florian Laner (1.100,00 €)
  • Koordinatorin C3 Désirée Kircher (1.100,00 €)

Kollektivvertragsverhandlungen

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

 

Allgemeine Bestimmungen und Rechtsquellen

1. allgemeine Rechtsbestimmungen: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp 
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp 
3. Verhaltenskodizes: allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft  http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf 
eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“ 
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal:: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp)
4. Leitbild, Schulprogramm und die interne Schulordnung