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Fachrichtungen Stundentafeln Schulpräsentation Flyer
Ab September 2022 müssen alle Bürger/-innen aus Nicht-EU-Ländern Kenntnisse einer Landessprache und der lokalen Gesellschaft nachweisen, um für das Familien und Kindergeld des Landes ansuchen zu können.
Nähere Infos dazu gibt es auf:
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