Neuigkeiten bei den Studienbeihilfen im Bereich Schulfürsorge ab dem Schuljahr 2019/20

Was ist neu?
Ab dem Schuljahr 2019/20 gibt es wesentliche Neuerungen bei den Studienbeihilfen der Abteilung
Bildungsförderung. Neu ist, dass
1. Es wird die EEVE „Einheitliche Erhebung des Vermögens und des Einkommens“ als
Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen eingeführt;
2. Die Anträge können nur mehr Online über das Südtiroler Bürgernetz myCIVIS für Studienbeihilfen
gestellt werden.
3. Nutznießer der Studienbeihilfen sind Schüler/innen der Grund-, Mittel- oder Oberschule oder eines
Vollzeitkurses der Berufsbildung in Südtirol (Mindestdauer fünf Monate), die in einem Heim oder
privat untergebracht sind oder ein Tagesheim besuchen.

Hier finden Sie weitere Details:

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